ABLAUF UND KOSTEN

ABLAUF


Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir Ihnen mögliche Behandlungsansätze vorstellen. Anschließend finden weitere vier probatorische Sitzungen statt, diese dienen dem näheren Kennenlernen, der Diagnostik und der Therapieplanung. Wir erarbeiten gemeinsam ein individuelles Entstehungsmodell Ihrer Beschwerden, definieren Ihre Ziele und entwickeln einen an Ihr Anliegen angepassten Behandlungsansatz.


Sowohl das Erstgespräch als auch die weiteren Probatorischen sind unverbindlich, die Kosten dafür werden von den Privatversicherungen, der Beihilfe und der Heilfürsorge unproblematisch übernommen. Dadurch haben Sie während dieser Zeit die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie in unserer Praxis in Anspruch nehmen möchten.


Je nach der Versicherung bedürfen weitere Therapiesitzungen einer Antragsstellung. Bei Selbstzahlern entfallen jegliche Antragsformalitäten. Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern je 50 Minuten. Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 60 Stunden.


 


Coaching dauert in der Regel ca. 10-20 Sitzungen.

Kosten Psychotherapie

Privatversicherte

Ist Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Tarifs mitversichert, übernimmt die Privatversicherung die vollen Kosten. Es lohnt sich also, Ihren Vertrag genau zu prüfen oder bereits im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären, in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird. Unsere therapeutische Behandlung ist erstattungsfähig bei der Beihilfe. Ebenso können wir mit der Heilfürsorge der Bundeswehr abrechnen. Das Honorar pro Therapiesitzung ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt und beträgt 131,- Euro.

Gesetzlich Versicherte

Gerne würden wir Ihnen als gesetzlich Versichertem/er einen Therapieplatz anbieten. Leider wird der Zugang gesetzlich Versicherter zu Privatpraxen in letzter Zeit zunehmend erschwert, was wir ausdrücklich sehr bedauern. Als Privatpraxis können wir deswegen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine Ausnahme gibt es aktuell für die BKK VBU. Darüber hinaus gibt es teilweise die Möglichkeit, in Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Übernahme der Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, wenn Sie keinen Behandlungsplatz in einer KV-Vertragspraxis bekommen können. Informationen zu der Möglichkeit einer Kostenerstattung können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Die Vorteile davon sind, dass keinerlei Antragsformalitäten notwendig sind und somit ein direkter Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung möglich ist. Für eine Therapiesitzung fällt ein Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Höhe von 131,- Euro an. Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).

Kosten Coaching

Die Kosten für Coaching werden von den Versichrungen nicht übernommen. Die Abrechnung erfolgt daher als Selbstzahler. Das Honorar pro Therapiesitzung ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt und beträgt 131,- Euro Die Kosten für Coaching können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).

Das qualifizierte und engagierte Therapeutenteam der Psychotherapiepraxis Repina kombiniert langjährige Praxiserfahrung mit neuesten Erkenntnissen der Psychotherapieforschung, die die Psychotherapeuten in einem engmaschigen Fortbildungssystem erwerben.

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