ABLAUF UND KOSTEN

ABLAUF


Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir Ihnen mögliche Behandlungsansätze vorstellen. Anschließend finden bis zu vier weitere probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem näheren Kennenlernen, der Diagnostik, der biografischen Anamnese und der Therapieplanung. Ihr Therapeut erarbeitet gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Entstehungsmodell Ihrer Beschwerden, definiert mit Ihnen Ziele und entwickelt einen an Ihr Anliegen angepassten Behandlungsansatz.


Die biografische Anamnese umfasst diverse Leistungen, welche von Ihrem:Ihrer Therapeut:in auf Grundlage der von Ihnen geteilten Informationen während der probatorischen Sitzungen und in Fragebögen außerhalb der gemeinsamen Sitzungen erbracht werden. Um eine professionelle und leitliniengerechte Behandlung gewährleisten zu können, fließen therapeutenseitig differenzialdiagnostische Erwägungen, die Auswahl und Vorbereitung weiterer diagnostischer Verfahren sowie die Erstellung eines Störungsmodells mit prädisponierenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren ein. Aus diesem Gesamtbild leitet Ihr Therapeut die störungsspezifische Behandlungsplanung und individuelle Anpassungen für sein therapeutisches Vorgehen ab.

Sowohl das Erstgespräch als auch die weiteren probatorischen Sitzungen sind unverbindlich, die Kosten dafür werden von den Privatversicherungen, der Beihilfe und der Heilfürsorge unproblematisch übernommen. Dadurch haben Sie während dieser Zeit die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie in unserer Praxis in Anspruch nehmen möchten.


Je nach der Versicherung bedürfen weitere Therapiesitzungen einer Antragsstellung. Bei Selbstzahlern entfallen jegliche Antragsformalitäten. Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern je 50 Minuten. Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden.


Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 60 Stunden.

Kosten Paartherapie

Je Therapiesitzung (50 min.) fällt ein Honorar 131,15 Euro an. Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).

Privatversicherte

Ist Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Tarifs mitversichert, übernimmt die Privatversicherung die vollen Kosten. Es loht sich also, Ihren Vertrag genau zu prüfen oder bereits im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären, in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird. Unsere therapeutische Behandlung ist als Richtlinientherapie selbstverständlich erstattungsfähig bei der Beihilfe. Das Honorar pro Therapiesitzung ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt und beträgt 135,53 Euro. Hinzu kommen 33,52 für die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes.

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Die Vorteile davon sind, dass keinerlei Antragsformalitäten notwendig sind und somit ein direkter Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung möglich ist. Je Therapiesitzung fällt ein Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Höhe von 135,53 Euro zzgl. 33,52 für die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes an. Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).

Gesetzlich Versicherte

Gerne würden wir Ihnen als gesetzlich Versichertem/er einen Therapieplatz anbieten. Leider wird der Zugang gesetzlich Versicherter zu Privatpraxen in letzter Zeit zunehmend erschwert, was wir ausdrücklich sehr bedauern. Als Privatpraxis können wir deswegen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen. Eine Übersicht über alle möglichen Kosten können Sie hier einsehen:

Kosten Psychotherapie

Kostenerstattung für Gesetzlichversicherte

Das fünfte Sozialgesetzbuch regelt die sogenannte Kostenerstattung von gesetzlich Versicherten in Privatpraxen (§13 Abs.5 SGBV). Damit soll dem Missstand begegnet werden, dass Personen mit psychischen Erkrankungen oft monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben nämlich den Auftrag, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung Ihrer Versicherten zu gewährleisten. Wird diese Zielvorgabe nicht erfüllt (falls z.B. die Wartezeit auf einen Termin unzumutbar ist: i.d.R. bei mehr als 3 Monate) hat die gesetzliche Krankenversicherung auf Antrag die gesamten Kosten einer privatärztlichen Behandlung zu übernehmen, sofern diese Versorgung zeitnah durchgeführt und mit gleicher Qualifikation wie ein kassenzugelassener Arzt oder Therapeut (Approbation, Fachkundenachweis, Eintrag in das Arztregister etc.) ausgeübt wird.



Das qualifizierte und engagierte Therapeutenteam der Psychotherapiepraxis Repina kombiniert langjährige Praxiserfahrung mit neuesten Erkenntnissen der Psychotherapieforschung, die die Psychotherapeuten in einem engmaschigen Fortbildungssystem erwerben.

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